Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Wiener Stadtwerke GmbH ist bemüht, ihre Websites im Einklang mit dem Wiener Antidiskriminierungsgesetz, LGBl. 35/2004 idgF, zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (ABl. L 327 vom 2.12.2016, S. 1) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.winfra.at.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und/oder Ausnahmen teilweise mit Konformitätsstufe AA der "Richtlinien für barrierefreie Webinhalte Web - WCAG 2.1" entsprechend der geltenden harmonisierten europäischen Norm "Europäischer Standard EN 301 549 V2.1.2 (2018-08)" vereinbar.
Die Webseite der Stadtwerke Wien GmbH enthält ältere Applikationen und Anwendungen, welche teilweise nicht bzw. noch nicht vollständig barrierefrei umgesetzt sind. Die Stadtwerke Wien GmbH ist aber bestrebt, die Informationen bestmöglich barrierefrei anzubieten. Neue Applikationen beziehungsweise Erweiterungen werden barrierefrei umgesetzt. Ältere Applikationen werden überarbeitet beziehungsweise in Quartal 1 / 2021 abgelöst.
a) Unvereinbarkeit mit dem Wiener Antidiskriminierungsgesetz LGBl. 35/2004 idgF zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102
- Nicht alle Bilder verfügen über Beschreibungen, bei einigen Icons fehlen Alternativtexte, Nicht alle informativen Grafiken haben sinnvolle Textalternativen, Nicht alle dekorativen SVGs haben passende Aria-Attribute (1.1.1: Non-text Content)
- Nicht alle Formularfelder sind mit ihren Labels verknüpft, Einbindung von Text-Inhalt mit Hilfe von CSS (1.3.1: Info and Relationships)
- Eingabefelder, die sich auf den Nutzer selbst beziehen haben keine Bezeichnung des Zwecks (1.3.5: Identify Input Purpose)
- Hauptmenü 2. Ebene ist nur mit horizontalem Scrollen bedienbar. (1.4.10: Use of Color)
- Bei kleinen Displaygrößen ist das Hauptmenü nicht mit dem Tabulator zu öffnen (2.1.1: Keyboard)
- Mehrere wichtige Navigationsbereiche sind mit WAI-ARIA document landmarks oder HTML5-Elementen für Bereiche ausgezeichnet und sind nicht mit aria-label oder aria-labelledby unterschieden (2.4.1: Bypass Blocks)
- Nicht alle Links benennen im Linktext oder im direkten Kontext Linkziel oder Linkzweck (2.4.4: Link Purpose (In Context))
- Nicht alle Elemente weisen eine Tastaturfokus mit ausreichendem Kontrast auf. (2.4.7: Focus Visible)
- Nicht alle Seiten verfügen über valides HTML (4.1.2: Name, Role, Value)
b) Unverhältnismäßige Belastung
- Die von den teilnehmenden Journalistinnen und Journalisten eingereichten Video- und Audiofiles verfügen über keine unterstützenden Maßnahmen (Untertitel, Transkription, etc.) (1.2.1: Audio-only and Video-only, 1.2.2: Captions, 1.2.3: Audio Description or Media Alternative, 1.2.5: Audio Description )
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 21. September 2020 erstellt.
Grundlage der Erklärung ist eine von einem Dritten vorgenommene Einschätzung.
Feedback und Kontaktangaben
Sollten Sie auf www.winfra.at Barrieren finden, können Sie diese melden und somit helfen, das Webservice der Wiener Stadtwerke GmbH weiter zu verbessern. Wenden Sie sich hierfür gerne an:
Konzernbeauftragter für Barrierefreiheit
Hans-Jürgen Groß
Thomas-Klestil-Platz 13
1030 Wien
Tel: +43 (664) 88480236
E-Mail: barrierefrei(at)wienerstadtwerke.at
Verantwortlich für diese Seite:
WIENER STADTWERKE GMBH
Thomas-Klestil-Platz 13
1030 Wien
Tel: +43 1 53123-0
E-Mail: contact(at)wienerstadtwerke.at
Durchsetzungsverfahren
Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich mittels Beschwerde an die Stelle zur Bekämpfung von Diskriminierungen wenden. Die Stelle zur Bekämpfung von Diskriminierungen nimmt über das Kontaktformular Beschwerden auf elektronischem Weg entgegen.
Kontaktformular der Stelle zur Bekämpfung von Diskriminierungen
Diese Beschwerden werden von der Stelle zur Bekämpfung von Diskriminierungen dahingehend geprüft, ob sie sich auf Verstöße gegen die Vorgaben des Wiener Antidiskriminierungsgesetzes, insbesondere Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen, durch das Land oder die Gemeinde Wien oder einer dem Land oder der Gemeinde Wien zuordenbaren Einrichtung beziehen.
Bei berechtigten Beschwerden hat die Stelle zur Bekämpfung von Diskriminierungen gegenüber der betroffenen Dienststelle der Stadt Wien beziehungsweise gegenüber den betroffenen Rechtsträgern Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen.
Weitere Informationen zum Beschwerdeverfahren
Sind Sie von einer vermuteten Diskriminierung im Hinblick auf mangelnde Barrierefreiheit selbst betroffen, unterstützt Sie die Stelle zur Bekämpfung von Diskriminierungen durch Information und Beratung über Möglichkeiten der Rechtsverfolgung.